„Halzband“ – Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts für die Benutzung durch Dritte
Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06
Benutzt ein Dritter ein fremdes eBay-Mitgliedskonto zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, muss sich der Inhaber des Mitgliedskontos so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dies erfolgt allerdings nur dann, wenn der Inhaber sein Konto nicht hinreichend vor fremden Zugriff gesichert hat und der Dritte so an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist. Wir veröffentlichten bereits Mitte März die Pressemitteilung Nr. 55/2009 des BGH. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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