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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schranken der Meinungsfreiheit“

24. Juni 2016 Top-Urteil

Zulässigkeit von Meinungsäußerungen bei bestehenden Wettbewerbsverhältnissen

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 219/13

Zielt eine Meinungsäußerung auf einen Mitbewerber ab und dient zugleich einem wettbewerbsrechtlichen Zweck, so unterliegt sie strengeren Zulässigkeitsanforderungen, als nach allgemein bekannten Grundsätzen. Auch Äußerungen, die noch nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik übersteigen, können wettbewerbsrechtlich eine unzulässige Herabsetzung des Konkurrenten darstellen.

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