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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schönheitsbehandlung“

26. Oktober 2021

Werbung für Unterspritzungen mit Hyaluronsäure ist wettbewerbswidrig

© Микола Ковальчинськи - stock.adobe.com
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.08.2021, Az.: 3-06 O 16/21

Eine Gruppe von Behandlungszentren für ästhetische Medizin warb mit Vorher-Nachher-Bildern für einen operativ plastisch-chirurgischen Eingriff, bei welchem Hyaluronsäure unter die Haut gespritzt wird. Diese Werbung ist wettbewerbswidrig, denn sie stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG dar. Ein operativ plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG liegt auch dann vor, wenn die Formveränderung nicht durch einen instrumentellen Eingriff, sondern durch eine Unterspritzung der Haut vorgenommen werde, da hierdurch gerade keine kosmetische Behandlung an der Hautoberfläche stattfindet.

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14. Februar 2014

Wettbewerbswidriger Werbegutschein für Anti-Aging-Behandlung

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.08.2013, Az.: 38 O 6/12 U.

Eine Werbung für eine Anti-Aging-Behandlung mit der Angabe "99.-- statt 350,-- €" und mit einer auf 12 Monate beschränkten Gültigkeit des Gutscheins verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da die Preisangabe gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstößt und die Zeitangabe irreführend und unlauter ist, weil die Verjährungsfrist tatsächlich drei Jahre beträgt. Auch das Fehlen der Identitätsangabe des Anbieters in der Werbung ist als Irreführung durch Unterlassen wettbewerbswidrig, da diese Angabe eine wesentliche Information für angesprochene Verbraucher darstellt.

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