FC Bayern München siegt vor Gericht gegen Schwarzmarkt-Tickethändler
Das LG München I hat festgestellt, dass der Erwerb von Fußballtickets von nicht zur Weitergabe berechtigten Personen zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung ein wettbewerbswidriger Schleichbezug ist und gegen § 4 Nr. 4 UWG verstößt. Durch den Weiterverkauf werde der Käufer zudem über die Verkehrsfähigkeit der Tickets getäuscht, da der FC Bayern in seinen AGB eine Weiterveräußerung an nicht von ihm autorisierte Händler verbietet und die Eintrittskarten personalisiert werden, so dass der FC Bayern nicht verpflichtet ist, dem Ticketinhaber Zugang ins Stadion zu verschaffen.