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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schlank im Schlaf“

29. Juni 2012

„Schlank im Schlaf“ irreführende Werbung für Brot

Pressemitteilung Nr. 12/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 21.06.2012, Az.: 6 W 1/12

Ein Bäckereiunternehmen, welches ein "Eiweiß-Abendbrot" mit dem Werbespruch "Schlank im Schlaf" bewirbt, handelt wettbewerbswidrig. Dies vermittelt den unzutreffenden Eindruck, der Verzehr des Brotes selbst mache schlank, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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