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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schlafforschung“

10. Juli 2017

Produktvergleich in wissenschaftlicher Publikation ist keine geschäftliche Handlung

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.05.2017, Az.: 6 U 76/16

Wer im Rahmen eines wissenschaftlichen Aufsatzes zwei Produkte miteinander vergleicht und dabei dem einen eine „viel geringere Wirksamkeit“ zuschreibt, handelt grundsätzlich nicht geschäftlich. Davon könnte allenfalls ausgegangen werden, wenn die Gegenüberstellung der Produkte mit dem Ziel der Absatzförderung vorgenommen wurde oder die Publikation lediglich als Vorwand dient und eigentlich Produktwerbung beabsichtigt ist. Da dem hier streitgegenständlichen Vergleich im Gesamtkontext nur eine sehr untergeordnete Bedeutung zukam und keine weiteren Anhaltspunkte existierten, handelte der Publizist vorliegend nicht geschäftlich.

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