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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Scheinwettbewerber“

10. Dezember 2010

Abmahnungen ohne Geschäftstätigkeit begründen Schadensersatz

Urteil des AG Berlin-Charlottenburg vom 13.11.2009, Az.: 238 C 171/09

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen können einen Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen. Soweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen von geringer Bedeutung ausgesprochen werden, obwohl keine tatsächliche Marktteilnahme des Abmahnenden vorliegt, ist dies rechtsmissbräuchlich und damit auch sittenwidrig. Vorliegend sprach ein Rechtsanwalt für eine Limited mehrere Abmahnungen wegen geringer Verstöße aus, obwohl die Limited in ihrem Onlineshop angab, dass dieser nur der Systemdemonstration diene. Der Rechtsanwalt wurde daher zu Schadensersatz in Form der gegnerischen Anwaltskosten verurteilt.
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