Schadenspauschale eines Mobilfunkanbieters ist zu hoch
Pressemitteilung Nr. 6/2013 des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 26.03.2013, Az.: 2 U 7/12
Die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieter, welche eine Pauschale für Rücklastschriften in Höhe von 10 € und mehr festsetzt, ist unzulässig. Eine solche Schadenspauschale in dieser Höhe ist branchenuntypisch und unter Berücksichtigung der maximal anfallenden Kosten für Rücklastschriften, unverhältnismäßig.