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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schadensersatzanspruch“

23. Juli 2015

Auskunftsanspruch gegen Arzneimittelhersteller eines Medikaments

© Marco Herrndorff - Fotolia.com
Urteil des Bundesgerichtshof vom 12.05.2015

Ein Auskunftsanspruch über ein Medikament ist nicht dadurch ausgeschlossen, weil es zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, nicht erforderlich sei. Im Fall eines Schadens wegen den Nebenwirkungen eines Medikaments bestehe ein Auskunftsanspruch gegen den Vertreiber. Dafür ist eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen und eine schlüssige Darlegung, dass der Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könnte.

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