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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schadensersatz“

24. März 2015

Vermittlung von Messehostessen ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist nicht unlauter

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Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2015, Az.: 6 U 63/14

Verfügt ein Vermittler von Messehostessen nicht über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so ist sein Verhalten nicht unlauter. Zwar handelt es sich bei Hostessen unstreitig um Leiharbeitnehmer, die Pflicht eine behördliche Erlaubnis einzuholen stellt jedoch nur eine Marktzutritts-, jedoch keine Marktverhaltensregelung dar. Denn die Erlaubnispflicht soll gerade keine besondere Qualität der angebotenen Dienstleistungen gewähren, eine besondere Fachkompetenz des Verleihers wird gerade nicht verlangt. Außerdem hat der Vermittler nur einen indirekten Wettbewerbsvorteil gegenüber seiner gesetzestreuen Konkurrenten. Unlauteres Verhalten kommt somit nur dann in Betracht, wenn der Verleiher bezüglich seiner Erlaubnis unwahre Angaben macht.

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03. März 2015

Schadensersatz bei ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

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Urteil des BGH vom 10.07.2014, Az.: I ZR 249/12

Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach§ 945 ZPO auslösen kann.

Mit der Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung muss der Schuldner damit rechnen, dass der Gläubiger jederzeit von der Vollstreckungsmöglichkeit Gebrauch macht und im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die in der Beschlussverfügung ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragt. Bei einer solchen Sachlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Befolgung einer Unterlassungsverpflichtung der Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen dient und nicht freiwillig erfolgt.

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20. Oktober 2014

Zur Haftung des GbR-Gesellschafters auf Auskunft und Schadensersatz bei Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 11.09.2014, Az.: 6 U 107/13

Der Gesellschafter einer GbR haftet persönlich auf Schadensersatz und Auskunft und zwar unabhängig davon, ob er einen Tat- oder Teilnehmerbeitrag geleistet hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Bei gesetzlichen Verbindlichkeiten muss außerdem das Privatvermögen der Gesellschafter als Haftungsmasse zur Verfügung stehen.

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26. August 2014

Schutzrechtsverwarnung oder Berechtigungsanfrage?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2014, Az.: I-2 U 90/13

Für die Frage des Vorliegens einer Abmahnung oder lediglich einer Berechtigungsanfrage muss für den Empfänger erkennbar sein, ob an ihn ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren gerichtet ist. Bereits die Beifügung einer vorformulierten Verpflichtungserklärung macht eine gewisse Erwartungshaltung bezüglich eines Verhaltens deutlich. Die Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für den Fall der Nichtunterzeichnung verleiht einem solchen Verlangen besonderen Nachdruck, womit im Ergebnis bereits von einer Abmahnung (hier: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auszugehen ist.

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10. März 2014

Kein Schadensersatzanspruch von „bwin“ gegen Stadt Bremen

Urteil des OLG Bremen vom 13.02.2013, Az.: 1 U 6/08

Wurde einem Bundesligaverein im Jahr 2006 untersagt, für Sportwetten zu werben, so scheiden ein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht als auch Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung des Sportwettenanbieters aus, wenn sich das zuständige Stadtamt bei seiner Entscheidung an der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht orientiert hat und erst 2010 durch den EuGH festgestellt wurde, dass das zum damaligen Zeitpunkt geltende Glücksspielmonopol dem Gemeinschaftsrecht widersprach.

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10. März 2014

Berechnung des Schadens bei wettbewerbswidrigen Äußerungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 105/12

Führt eine wettbewerbswidrige Äußerung eines Mitbewerbers zur Kündigung von bestehenden Vertragsverhältnissen, hat der Schädiger den dadurch entgangenen Gewinn dieses Mitbewerbers zu ersetzen. Bei der Schadensberechnung ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen, die mit den Kunden getroffen wurde. Im Rahmen der Vorteilsausgleichung sind dabei nicht nur ersparte Aufwendungen, sondern auch solche Einnahmen einzukalkulieren, die der Geschädigte anstatt der vereinbarten Vergütung erzielt hat.

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27. Januar 2014

Zur Befugnis im Markenrecht zur Veröffentlichung von Urteilen

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.01.2014, Az.: 6 U 106/13

Dem Geschädigten kann, bei einer Verurteilung des Schädigers wegen Markenrechtsverletzung, die Befugnis zustehen das Urteil zu veröffentlichen (§19c MarkenG). Voraussetzung ist allerdings, dass ein fortwährender Störungszustand existiert und ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung besteht. Regelmäßig ist vom Bestehen eines berechtigten Interesses auszugehen, wenn die Kennzeichenverletzung aufgrund der Größe und Marktbedeutung des Verletzers von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreises bemerkt werden kann. Den Umfang und den Ort der Veröffentlichung bestimmt das Gericht.

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04. September 2013

Penny vs. Pippi Langstrumpf

Pressemitteilung Nr. 127/2013 des BGH vom 18.07.2013, Az.: I ZR 52/12

Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

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