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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schadensabwicklung“

30. Oktober 2009

Keine Rechtsberatung in der Kfz-Werkstatt

Urteil des LG Aachen vom 12.05.2009, Az.: 41 O 1/09

Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit der Aussage "Schadensabwicklung mit allen Versicherungsgesellschaften" ist wettbewerbswidrig. Mit der Anzeige werden durch den Gesamtzusammenhang auch Rechtsdienstleistungen beworben. Dazu ist die Kfz-Werkstatt nicht befugt. Es dürfen allgemeine Auskünfte zur Schadensabwicklung erteilt werden; eine weitergehende rechtliche Prüfung bzw. Beratung im Rahmen eines Rundum-Services ist nicht erlaubt.
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