Irreführende Werbung mit IHK-Zertifikat
Urteil des LG Kiel vom 28.11.2008, Az.: 14 O 59/08
Sachverständige, die durch die IHK an einem Lehrgang mit Abschlussprüfung teilgenommen haben, dürfen sich "zertifizierte Sachverständige", nicht jedoch "geprüfte Sachverständige" nennen. Zwar wurde der Sachverständige zunächst geprüft und an ihn auch ein Zertifikat der IHK ausgegeben; das Attribut "geprüft" wecke jedoch fälschlicherweise bei einem Großteil der Bevölkerung den Eindruck, dass seine Qualifikation dem eines vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen gleichkomme. Dies sei irreführend und folglich auch wettbewerbswidrig.