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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „rundfunkrechtlicher Grundversorgungsauftrag“

13. Oktober 2017

„Hörermarkt“ sichert Frequenzstandpunkt

© zhu difeng - Fotolia.com
Urteil des OLG München vom 27.07.2017, Az.: U 2879/16 Kart

Frequenzwechsel sind auch gegen den Willen eines Radiosenders zulässig, wenn dieser ein werbefreies und kostenloses Hörfunkprogramm ausstrahlt. Wird das Programm in Erfüllung des rundfunkrechtlichen Grundversorgungsauftrags kostenlos ausgestrahlt, nimmt der Sender nicht an einem relevanten Hörermarkt teil. Daher finden sämtliche Normen des UWG, die einen Frequenzwechsel verhindern könnten, von vornherein keine Anwendung.

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