Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen
Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

