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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Relaunch“

22. Januar 2014

Die Kenntnis von dem Relaunch eines Produkts, bei dem seinerzeit ein Wettbewerbsverstoß vorlag, lässt für sich noch keinen Rückschluss auf das Vorliegen einer erneuten Wettbewerbsverletzung zu

Urteil des OLG Köln vom 13.12.2013, Az.: 6 U 100/13

Wurde aufgrund von Werbemaßnahmen von der Wiedereinführung eines Produkts Kenntnis genommen, so besagt dies grundsätzlich noch nicht, dass auch Kenntnis von einer irreführenden Aussage auf der Produktverpackung genommen wurde. Insbesondere besteht keine Prüfpflicht, die Produkte von Mitbewerbern unmittelbar nach Ihrer (Wieder-) Einführung auf etwaige Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Etwas anderes mag hinsichtlich offensichtlicher Wettbewerbsverstöße gelten.

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