DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Reisevermittler“

11. September 2014

Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13

Ein Buchungssystem für Flüge eines Online-Reisevermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die Kunden durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs sowie unsachliche Warnhinweise in Form von "Popup-Fenstern" zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden. Der Hinweis auf die tägliche Anzahl von Flugverspätungen und die Warnung vor hohen Stornokosten, die nach ausdrücklicher Entscheidung gegen einen Reiseschutz erscheinen, schaffen eine Drohkulisse, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Die für bestimmte Zahlungsmittel erhobene Servicepauschale muss im Übrigen bereits beim ersten Buchungsschritt ausgewiesen und in den Flugpreis eingerechnet werden.

Weiterlesen
16. Januar 2013

Opt-out-Verfahren bei fakultativen Zusatzleistungen unzulässig

Hinweisbeschluss des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 81/11

Vergangenen Juli hatte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil (C- 112/11) klargestellt, dass vom Reisevermittler, vom Luftfahrtunternehmen selbst oder von einem vom Luftfahrtunternehmen abhängigen Unternehmen angebotene Versicherungsleistungen fakultative Zusatzkosten i.S.d. Art. 23 I S. 4 der Verordnung 1008/2008 sind. Der BGH kündigte in Konformität hierzu in einem Hinweisbeschluss an, die Revision eines Reisevermittlers zurückweisen zu wollen und begründete dies damit, dass der beklagte Reisevermittler die Versicherungsleistung nicht automatisch im Opt-out-Verfahren in den Warenkorb des Kunden legen darf, sondern zu Beginn des Buchungsprozesses klar und transparent auf diese Zusatzleistung hinweisen muss und diese nur durch ein Opt-in-Verfahren durch den Kunden angenommen werden darf.
Weiterlesen
18. Juni 2010

Kosmetische Behandlungen in der Türkei – aber nicht mit unlauterer Werbung!

Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2010, Az.: 4 U 36/10 Wirbt ein Reisevermittler mit Reisen in die Türkei zur Durchführung von kosmetischen Behandlungen, verhält er sich wettbewerbswidrig, wenn der über seine Internetwerbung mit den Worten "In unserer Klinik in J treffen Sie auf erfahrene Spezialisten" wirbt. Durch die Angabe "in unserer Klinik" entsteht der unrichtige Eindruck, dass der Reisevermittler die Klinikleistungen auch selbst erbringt und nicht nur vermittelt. Diese Irreführung des angesprochenen Verkehrskreises ist folglich unlauter und somit wettbewerbswidrig.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.