Werbliche Pressebeiträge müssen als Anzeige erkennbar sein
Das OLG Nürnberg bestätigte, dass übertrieben werbliche Beiträge eines Nachrichtenportals über regionale Geschäftsbetriebe als geschäftliche Handlungen zugunsten des eigenen Unternehmens einzuordnen sein können. Werden solche Beiträge nicht als Anzeige oder sonst kommerziell gekennzeichnet, liegt ein Wettbewerbsverstoß nach § 5a Abs. 4 UWG vor. Ein allgemeines Verbot, Inhalte einer Lokalzeitung in überarbeiteter Form für eigene Online-Berichte zu nutzen, scheiterte dagegen an der fehlenden Bestimmtheit beziehungsweise an fehlenden lauterkeitsrechtlichen Voraussetzungen.

