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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „rechtswidrige Vertragsklauseln in AGB“

27. Juni 2024

Keine Zustimmung zur Beitragsanpassung beim Drehkreuz-Durchschreiten

© 4th Life Photography - stock.adobe.com
Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az.: 13 O 730/22

Im April 2022 erhöhte eine Fitness-Studio-Kette die Mitgliedsbeiträge, indem sie die Zustimmung zu dieser Erhöhung an den Umstand, dass die Mitglieder das Drehkreuzes am Eingang passieren, knüpfte. Auf eine Klage von Verbraucherschützern entschied nun das Landgericht Bamberg, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine aggressive geschäftliche Handlung sowie Nötigung und damit einer unlauteren Handlung gem. § 4a Abs. 1 UWG handelt. Konkret liegt das Problem darin, dass durch die Knüpfung der Zustimmung an das Durchschreiten des Drehkreuzes die Mitglieder vor die Entscheidung gestellt werden, der Preiserhöhung zuzustimmen oder nicht trainieren zu können. Dadurch würde die Entscheidungsfähigkeit unzulässig beeinträchtigt werden. Außerdem widerspräche die Vorgehensweise auch den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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06. Dezember 2017

Unwirksamkeit der automatischen Verlängerung eines Werbevertrags

Pressemitteilung Nr. 168/2017 des BGH zum Urteil vom 25.10.2017, Az.: XII ZR 1/17

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass eine Vertragsklausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 BGB verstößt, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig bestimmt ist, bis wann die Kündigung zur Abwendung einer automatischen Vertragsverlängerung spätestens erfolgen muss. Im konkreten Fall hatte die Klägerin mit der Beklagten einen Vertrag über eine Werbefläche an einem Kraftfahrzeug mit einer Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung geschlossen und machte nach Ablauf des Vertragszeitraums Zahlungsansprüche bezüglich einer weiteren Vertragslaufzeit geltend. Der Bundesgerichtshof wies diese Vergütungsforderungen ab, da der Kläger das letztmögliche Kündigungsdatum nicht klar und durchschaubar dargestellt hatte und die Verlängerungsklausel deshalb unwirksam war.

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