Vermittlung von Rechtsanwälten im Rahmen der Finanz-Sanierung
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 166/06
Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ohne entsprechende Erlaubnis erbracht wird, ist auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.
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