Werbespot darf nicht ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet veröffentlicht werden
Teilurteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 128/08
Einem Unternehmen ist es nicht gestattet einen ausschließlich für dieses produzierten TV-Werbespot ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn eine objektive Auslegung ergibt, dass Vertragszweck eine TV-Nutzung ist, wovon nach der Verkehrssitte eine Internetnutzung gerade nicht umfasst ist.