Reduzierter Streitwert bei teilweiser berechtigter Abmahnung
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09
Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.
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