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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Qualitätsurteil“

15. November 2010

Die Formulierung „gehört zu den Testsiegern“ beschreibt keine absolute Spitzenstellung

Urteil des OLG Köln vom 28.05.2008, Az.: 6 U 19/08 Im vorliegenden Fall erhielt die Kreditberatung der Beklagten im Zuge einer Untersuchung das Qualitätsurteil "gut (2,4)" das zweitbeste Urteil hinter einem mit "gut (1,6)" bewerteten Kreditinstitut. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die von der Beklagten gewählte Werbeformulierung "Als eine von drei Instituten erhielt sie für die Kreditberatung das Urteil GUT- und gehört damit zu den Testsiegern" den Verbraucher nicht dahingehend in die Irre führt, dass er eine absolute Spitzenstellung des Kreditinstituts annimmt, da die Verwendung der Pluralform "Testsiegern" ausreichend darauf hinweist, dass die Kreditberatung lediglich zu den Besten gehört.
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