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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Prozessführungsbefugnis“

19. Juni 2019

Anforderungen an die Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

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Urteil des OLG Frankfurt vom 02.05.2019, Az.: 6 U 58/18

Die wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes hängt nicht nur von der Anzahl, sondern auch von der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitglieder ab. Nach § 8 III Nr. 2 UWG muss einem Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Außerdem müssen laut OLG Frankfurt – insbesondere da es sich in diesem Fall bei den Mitgliedern fast ausschließlich um eBay-Verkäufer handelt – die Marktbedeutung und das wirtschaftliche Gewicht mit einbezogen werden.

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12. März 2012

Glücksspielverband

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 148/10 a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbandes grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt. b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls. c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht. d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.
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