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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Providerhaftung“

21. Mai 2012

Haftung für Werbelinks auf Parkseite

Kommentar zum Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10

Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden. Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen.

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27. April 2012

Haftung für das Parken einer Domain

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11 Ein Unternehmen, dass Domains für seine Kunden „parkt“, haftet als Störer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es auf die Rechtsverletzung per Email hingewiesen wurde und trotzdem untätig blieb.
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03. August 2011

Vermittlungsplattform darf den Verkauf personalisierter Online-Tickets nicht ermöglichen

Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2011, Az.: 315 O 489/10 Die Vermittlung personalisierter Online-Tickets durch eine Vermittlungsplattform ist wettbewerbswidrig, sofern die Eintrittskarten von gewerblichen Anbietern angeboten werden. Bei personalisierten Eintrittskarten, d.h. Eintrittskarten auf denen der Name des Erstbesitzers aufgedruckt ist, handelt es sich um nicht verkehrsfähige Waren, die unter das per-se-Verbot des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG fallen, so dass ein Anbieten der Karten wettbewerbswidrig ist. Das Abtretungsverbot des Veranstalters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam und verstößt auch nicht gegen Kartellrecht.
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19. August 2009

Impressumspflicht für Betreiber von Internetportalen bei gewerblichen Kleinanzeigen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 139/08

Den Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen trifft die Verpflichtung, dass dort inserierende gewerbliche Anbieter ihren Namen und ihre Anschrift angeben. An die hierfür erforderlichen Maßnahmen ist jedoch kein allzu hoher Maßstab zu setzen. Es kann bereits genügen, den Anbieter vor Abgabe seiner Anzeige auf die Impressumspflicht hinzuweisen, um nicht gegen die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht zu verstoßen.
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14. August 2009

Internetauktionsplattform und seine Anbieter

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07

Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten). 
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