Stumme Verkäufer haften nicht für Zeitungsdiebstahl
Pressemitteilung Nr. 222/2009 des BGH vom 30.10.2009, Az.: I ZR 180/07 und I ZR 188/07
Ungesicherte Verkaufshilfen sind, auch wenn sie dem "Kunden" die Möglichkeit des entgeltlosen Produkterwerbs bieten, nicht gleichwertig eines wettbewerbswidrigen Verschenkens des Produktes.Da der Anbieter die Personen sogar davor warnt sich die Zeitung ohne Bezahlung zu nehmen, liegt keine Wettbewerbsstörung vor.
Die Gefahr andere Anbieter aus dem Markt zu drängen besteht nicht.