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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Produktpiraterie“

09. September 2015

Verkauf von nachgeahmten „Le-Pliage“-Taschen unzulässig

© Peter Atkins - Fotolia.com
Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2015, Az.: 4 U 32/14

Die Le-Pliage-Taschen der Marke Longchamp weisen wettbewerbliche Eigenart auf - wobei die Verkehrsauffassung zur Beurteilung dessen maßgeblich ist - und werden somit vor Nachahmungen geschützt. Für das Vorliegen einer Nachahmung ist auf die Übernahme der Elemente, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, abzustellen. Weiterhin kann eine Herkunftstäuschung angenommen werden, wenn der angesprochene Verkehrskreis den Eindruck einer Verwechslung mit dem Originalprodukt erhält.

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27. Juli 2012

Apple vs. Samsung

Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11 Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet. Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen  Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des  "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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10. August 2011

Imitationswerbung: „One 2 be“ oder „ck one“?

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.09.2010, Az.: 6 U 62/09 Nähert man sich an den Namen, Produktaufmachung und Verpackung eines bekannten Parfums an, dann kann eine unzulässige Imitationswerbung im Sinne von § 6 II Nr. 6 UWG vorliegen, auch wenn die Annäherung markenrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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21. Dezember 2010

Kugelform der „Rocher“-Praline kann herkunftsbestimmend sein

Urteil des BGH vom 22.04.2010, Az.: I ZR 17/05

a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird. b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.
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18. September 2009

Produktverpackung lässt auf Herkunft aus bestimmtem Betrieb schließen

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 29.07.2009, Az.: 6 W 102/09 Im Rahmen einer von uns eingelegten Beschwerde hat das OLG Frankfurt a. M. eine einstweilige Verfügung wegen Nachahmung einer Produktverpackung erlassen.

Zuvor hatte das LG den Erlass einer einstweiligen Verfügung für einen amerikanischen Sportartikelhersteller abgelehnt und hierbei ausgeführt, dass kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, wenn lediglich die Produktverpackung nachgeahmt werde. Eine Produktnachahmung i.S.d § 4 Nr. 9a UWG liegt nach dem OLG jedoch auch vor, wenn lediglich die Verpackung nachgemacht wird, jedenfalls dann, wenn dem Interessenten das Produkt - auch - in verpacktem Zustand präsentiert wird. Denn dann ist die Verpackung, wenn sie wettbewerbsrechtlich eigenartig ist, der zuerst sichtbare Produktbestandteil, der auf eine bestimmten Betrieb schließen lässt.
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26. Juni 2009

Unlauterer Wettbewerb bei Vorstellung von Produkten auf Fachmesse

Urteil des OLG Köln vom 10.06.2009, Az.: 6 U 210/08

Produkte, die auf einer Fachmesse vorgestellt werden, unterliegen der Vermutung, dass diese auch zum Vertrieb in dem betreffenden Land vorgesehen sind. Eine entgegenstehende bloße Absichtserklärung genügt nicht. Vielmehr muss die Erstbegehungsgefahr ausgeräumt werden. Eine Herkunftstäuschung liegt bereits dann vor, wenn der vom Hersteller angesprochene Verkehrskreis zu der Annahme verleitet werden kann, dass die Nachahmung vom Hersteller des Originals stamme.

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11. März 2009

Testkäufe durch eine Scheinfirma

Urteil des LG Düsseldorf vom 07.10.2008, Az.: 4a O 93/07

Testkäufe sind ein unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern. Insbesondere kann ein solcher unbedenklich geheim gehalten werden, da andernfalls der Erfolg vereitelt werden würde. Daher ist es wettbewerbsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn zu diesem Zwecke eine Scheinfirma tätig wird.
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14. Juli 2008

Marken- und Produktpiraterie im Internet

Warum selbst entwickeln, wenn kopieren so einfach ist ? Unternehmen investieren viel Geld um Produkte und Patente marktreif zu entwickeln und Marken erfolgreich zu etablieren. Hierfür müssen die Unternehmen in Vorleistung treten. Diese Entwicklungskosten müssen über den Verkauf der Produkte mühsam amortisiert werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie.
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