„Culatello di Parma“ ist unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“
a) Der Schutz der geografisch geschützten Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“ erstreckt sich auch auf einzelne Elemente der Bezeichnung.
b) Ein Fleischerzeugnis darf nicht als „Culatello di Parma“ bezeichnet werden, da dies beim europäischen Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung und der Ähnlichkeit der Produkte eine unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“ darstellt.