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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Produktaufmachung“

27. Mai 2016 Top-Urteil

Teekanne unterliegt im Streit um „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“

© LianeM - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13

a) Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.

b) Bei nicht traditionellen Lebensmitteln sind als „normalerweise verwendete Zutaten“ im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d und Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV diejenigen Zutaten anzusehen, deren Verwendung der Verbraucher nach dem Aussehen, der Bezeichnung oder den bildlichen Darstellungen des Lebensmittels erwarten kann.

c) Aus Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken lassen sich bei Lebensmitteln keine Informationspflichten ableiten, die über die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinausgehen.

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24. März 2014

Zur Übernahme von Elementen bekannter Produktverpackungen

Urteil des OLG Köln vom 20.12.2013, Az.: 6 U 85/13

Eine Verpackungsgestaltung stellt eine unlautere Nachahmung einer bekannten Produktaufmachung dar, wenn prägende Gestaltungsmerkmale von dieser lediglich abgewandelt werden und durch Übereinstimmung in Farbgebung sowie Gestaltung deutlich erkennbar Bezug auf das bekannte Produkt genommen wird. Von einer Herkunftstäuschung kann aber dann nicht ausgegangen werden, wenn die Verpackung ein eigenständiges Erscheinungsbild aufweist, lediglich Grundelemente übernommen werden und die Gestaltungselemente in einen abweichenden optischen Kontext eingebunden werden.

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