Inhalte mit dem Schlagwort „Pressemitteilungen“
Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals
Pressemitteilung Nr. 57/2010 des BVerwG vom 24.06.2010, Az.: 3 C 30.09, 3 C 31.09
Apothekenterminals, mit denen Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben werden, sind unzulässig. Es genügt nicht den gesetzlichen Dokumentationspflichten, wenn der Kunde lediglich über Videotelefonie mit dem Apotheker in Kontakt tritt und das Rezept nur mittels einscannen via Bildschirm vom Apotheker kontrolliert wird oder die Betreuung des Automaten außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten an ein Servicecenter abgegeben wird.Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden
Pressemitteilung Nr. 104/2010 des BGH zum Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 241/07
Das Postmonopol der Deutschen Post AG wurde schon seit 1998 stetig gelockert und Anfang 2008 endgültig abgeschafft. Mittlerweile existieren neben der Deutschen Post AG auch noch mehrere andere Briefbeförderungsunternehmen, die um Marktanteile werben. Dabei ist manches Vorgehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht immer zulässig. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt jedoch, dass andere Beförderungsunternehmen ihre Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post aufstellen dürfen. [...]„Tschüss Bauch!“ – Irreführende Werbung mit Schlankheitsgürtel
Ein Fitnessstudio warb in Printmedien mit einem Trainingsgürtel „Slim Belly“, der „8,6 cm weniger Bauchumfang in vier Wochen“ bescheren soll. In der Kampagne wurde jedoch nicht erwähnt, dass zusätzlich ein Ausdauertraining erforderlich ist. Auch im Verfahren konnte die Studiobetreiberin die alleinige Wirkung des Gürtels nicht nachweisen, so dass die Werbung daher irreführend ist.
Magna/Karmann – Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss von Cabriodach-Herstellern
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 26.05.2010
Das Bundeskartellamt hat nach einer viermonatigen Prüfung den Erwerb der insolventen europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den kanadischen Automobilzulieferer Magna untersagt. Durch einen Zusammenschluss würden europaweit nur noch zwei große Anbieter von Cabrio-Dachsystemen existieren und ein Binnenwettbewerb zwischen den nahezu gleich starken Unternehmen sehr unwahrscheinlich werden. "Den Preis dafür würde am Ende der Verbraucher in Form von höheren Preisen zahlen müssen", so der Präsident des Bundeskartellamtes.Untersagung der Fusion Springer/ProSieben/Sat.1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig
Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig
Pressemitteilung Nr. 92/2010 zum Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 23/08
In einem Werbeprospekt enthaltene Angaben sind für den Reiseveranstalter gemäß § 4 Abs. 2 BGB-InfoV bindend. Preisanpassungen vor Vertragsschluss sind nur dann gültig, wenn sich der Veranstalter diese im Prospekt für den Kunden deutlich zu erkennen vorbehält. Eine flexible Preisanpassung mit Hilfe eines "tagesaktuellen Preissystems", mit dem sich der Reiseveranstalter Flughafenzu- und -abschläge von bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält sind zulässig und verstoßen nicht gegen geltenden Preisrecht.Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig
Pressemitteilung Nr. 85/2010 des BGH zum Urteil vom 22.04.2010, Az.: I ZR 29/09
Ein Grabmalhersteller oder -händler darf nach Kenntniserlangung eines Todesfalles auf postalischem Wege für seine Produkte werben. Jedoch muss der Unternehmer eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt in einem aktuellen Urteil, dass eine Wartefrist von zwei Wochen für ein solches Werbeschreiben an die Hinterbliebenen ausreicht, damit die Werbung keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG darstellt.B2C – Unter Ausschluss der Gewährleistung?
Richtet sich ein Angebot eines gewerblichen Verkäufers bei eBay auch an Verbraucher, so ist ein Angebot, welches die Mängelgewährleistung ausschließt, wettbewerbswidrig. Zugleich stellte der BGH klar, dass auch unzulässige AGB-Klauseln durch Mitbewerber abgemahnt werden können.
„Nur heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ zulässig
Die Werbung mit der Aussage "Nur heute ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst nach Auffassung des I. Zivilsenats des BGH die Kaufentscheidung des Verbrauchers nicht in unsachlicher Weise. Dementsprechend konnten die Richter in Abkehr von den Entscheidungen der Vorinstanzen auch keinen Wettbewerbsverstoß feststellen. Auch wenn die Vergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gelte, werde der mündige Verbraucher aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentscheidungen treffen.