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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Pressemitteilungen“

05. August 2013

Ein Testsieger kommt stets allein

Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 142/12 Eine Werbung mit der Angabe "Testsieger" stellt eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass auch andere Produkte ebenso gute Testergebnisse erzielt haben.
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29. Juli 2013

Einige AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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03. April 2013

Schadenspauschale eines Mobilfunkanbieters ist zu hoch

Pressemitteilung Nr. 6/2013 des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 26.03.2013, Az.: 2 U 7/12

Die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieter, welche eine Pauschale für Rücklastschriften in Höhe von 10 € und mehr festsetzt, ist unzulässig. Eine solche Schadenspauschale in dieser Höhe ist branchenuntypisch und unter Berücksichtigung der maximal anfallenden Kosten für Rücklastschriften, unverhältnismäßig.

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27. März 2013

Unzulässiger Werbeslogan einer Tanzschule

Pressemitteilung des OLG Hamm zum Urteil vom 29.01.2013, Az.: I-4 U 171/12 Der Werbeslogan einer Tanzschule, dass ein 100%iger Lernerfolg garantiert wird, ist irreführend. Der Tanzschulenbetreiber erzeugt bei seinen Kunden mit einer solcher Werbung die Fehlvorstellungen, dass auch tatsächlich ein 100%ig Lernerfolg garantiert werden könne. Der jeweilige Erfolg hängt jedoch vielmehr maßgeblich vom einzelnen Schüler ab, zudem gibt es auch Personen, die einfach nicht das Tanzbein schwingen können, egal wie oft sie das Tanzen erlernen.
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04. März 2013

Unzulässigkeit von besonders bekömmlichen Weinen

Pressemitteilung Nr. 9/2013 des BVerwG zum Urteil vom 14.02.2013, Az.: 3 C 23.12 Weine dürfen nicht mit der Bezeichnung "bekömmlich" beworben werden. Auch wenn der Säuregehalt des Weines durch ein besonderes Gärverfahren reduziert wurde, ist eine solche Bezeichnung wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Der durchschnittliche Verbraucher versteht die Bekömmlichkeit als ein Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit. Ein solcher Hinweis ist hierbei allerdings als eine gesundheitsbezogene Angabe zu erkennen. Gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch bei alkoholischen Getränken nach der sog. Health-Claims-Verordnung generell unzulässig.
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25. Januar 2013

Bundesweite Werbung der „Peek & Cloppenburg KG“ Düsseldorf ist nicht irreführend

Pressemitteilung Nr. 13/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 58/11 In einem fünf Verfahren umfassenden Rechtsstreit der Familienunternehmen „Peek & Cloppenburg KG“ wurde entschieden, wie Unternehmen mit identischen Unternehmensbezeichnungen ihre bundesweite Werbung zu gestalten haben. Demnach kann der im Westen, Süden und der Mitte Deutschlands tätigen „Peek & Cloppenburg KG“ mit Sitz in Düsseldorf die Werbung in bundesweiten Medien nicht generell verboten werden, sie muss jedoch den Leser der Werbeanzeigen darauf hinweisen, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Unternehmen mit identischer Bezeichnung gibt.
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14. Januar 2013

BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor

Pressemitteilung Nr. 200/2012 des BGH zum Beschluss vom 05.12.2012, Az.: I ZR 36/11 Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren um einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke" ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Streitig ist dabei, ob der Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" u.a. wegen der Health-Claim-Verordnung wettbewerbswidrig ist, weil der Slogan nährwert- als auch gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel enthalte ohne weitere hierzu erforderliche Angaben zu machen. Vor allem werde ein Hinweis auf den überhöhten Zuckerhinweis vermisst.
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21. Dezember 2012

Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising

Pressemitteilung Nr. 211/2012 des BGH zum Urteil vom 13.12.2012 , Az.: I ZR 217/10

Der BGH hat seine Rechtsprechung zum Key-Advertising bestätigt und präzisiert. Dabei wird über ein mit einer Marke identisches oder verwechselbares Schlüsselwort (Keyword) Internetnutzern die Werbung eines Dritten angezeigt. Eine Markenverletzung kommt im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke nicht in Betracht, wenn der angezeigte Werbeblock getrennt von der Trefferliste erscheint und keinen Bezug zur Marke, zum Markeninhaber oder zu den unter der Marke angegebenen Produkten aufweist.
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21. November 2012

Puddingstreit: „Paula“ vs. „Flecki“

Pressemitteilung Nr. 14/2012 des LG Düsseldorf vom 20.11.2012, Az.: 4b O 141/12 Erneut musste das LG Düsseldorf ein Urteil im "Puddingstreit" zwischen Dr. Oetker und Aldi fällen und Dr. Oetker musste eine weitere Niederlage einstecken. Es ging dabei wieder einmal um die Puddingsorten "Paula" und "Flecki". Dabei wurde entschieden, dass weder der Pudding "Flecki" an sich noch seine Herstellung patentverletzend sei. Beide Endprodukte unterschieden sich optisch erheblich, ebenso sei das Herstellungsverfahren verschieden. Das Patent von Dr. Oetker werde nicht verletzt.
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13. November 2012

„Puten/Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ bei industrieller Herstellung irreführend

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 7.11.2012, Az.: 9 S 1353/11

„Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ stellen irreführende Bezeichnungen dar, wenn die Produkte nicht aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern industriell hergestellt werden. Denn der verständige Durchschnittsverbraucher erwartet unmittelbar aus naturbelassener Geflügelbrust geschnittene Filetstreifen und gerade nicht, dass ein fein zerkleinerter Fleischanteil, der in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht wird, in Streifen geschnitten wird. Demnach sind die Bezeichnungen geeignet, über die tatsächliche Beschaffenheit und die Art der Herstellung des Fleisches zu täuschen.
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