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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Preisnachlässe“

15. Oktober 2009

Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: I ZR 148/07

Die Werbung für einen tatsächlich befristeten Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe stellt eine Verkaufsförderungsmaßnahme dar und unterliegt damit nach dessen Sinn und Zweck dem Anwendungsbereich des §4 Nr.4 UWG.
Daher gelten die Informationspflichten des §4 Nr.4 UWG. Das bedeutet, dass die Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufes auf dem Werbeplakat eine Verletzung des Transparenzgebotes darstellt. Aufgrund bestehender Nachahmungsgefahr und Werbewirkung für andere ist diese nicht unerheblich.
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