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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Preisklarheit“

09. August 2018

Pflicht zur Grundpreisangabe gilt unter Umständen auch bei eBay-Angeboten

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2018, Az.: 6 U 93/17

Bietet ein Händler im Rahmen der Internetplattform eBay Haushaltswaren als Meterware (hier: Aluminiumfolie) an, so hat er neben dem jeweiligen Produkt-Preis grundsätzlich auch den entsprechenden Grundpreis mit anzugeben. Denn bereits die Möglichkeit, das Produkt per „Sofort-Kauf“ zu erwerben ist als Angebot im Sinne der §§ 1, 2 PAngVO zu qualifizieren. Für ein solches ist ausreichend, dass der potentielle Käufer detaillierte Informationen über das Produkt sowie den Preis erfährt, um sich für dessen Kauf zu entscheiden. Ist dies der Fall, so muss aus Gründen der Preisklarheit auch der Grundpreis mitgeteilt werden.

Darüber hinaus liegt ein Wettbewerbsverstoß bei widersprüchlichen Angaben hinsichtlich der Widerrufsfrist (ein Monat oder zwei Wochen) vor, weil nicht erkennbar ist, welche Frist tatsächlich gelten soll.

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30. Oktober 2015

Fahrschule darf die Bezeichnung „Grundgebühr“ verwenden

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Beschluss des OLG Köln vom 21.08.2015, Az.: 6 W 91/15

Wirbt eine Fahrschule außerhalb ihrer Geschäftsräume mit einer frei festgesetzten und korrekt als „Grundbetrag“ bezeichneten „Grundgebühr“, so ist dies zulässig. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dieser Bezeichnung keine amtlich festgesetzte Gebühr, die bei allen Fahrschulen gleich hoch und nicht verhandelbar sei, sondern eine eigens festgesetzte Gebühr, die variieren kann.

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04. März 2013

Bei Angebot einer Ferienwohnung muss Endreinigung im Preis enthalten sein

Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2012, Az.: 12 O 301/12 Beim Online-Angebot von Ferienwohnungen darf die Endreinigung nicht als Position extra geführt werden, sondern muss vielmehr im Tagespreis eingerechnet sein. Wird die Reinigung dagegen mit „EUR 10.- pro Person und mindestens EUR 50.-“ angegeben, die zusätzlich zum Tagespreis zu bezahlen ist, untergräbt dies in wettbewerbswidriger Weise das Gebot der Preisklarheit und -wahrheit.
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