Preisanpassungsklausel ohne Hinweis auf gerichtliche Billigkeitskontrolle unwirksam
Der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle von Preisänderungen in einer Preisanpassungsklausel (hier: im Zusammenhang mit Stromverträgen) verstößt gegen das Transparenzgebot und ist irreführend, da die Klauselfassung der Gefahr vorbeugen muss, dass der Kunde von der Durchsetzung bestehender Rechte, wie etwa Verhandlungsmöglichkeiten oder Marktchancen, abgehalten wird. Dies muss auch von einem nicht juristisch vorgebildeten Kunden erkennbar sein, da ansonsten ein Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot vorliegt.