Preisangabe auf Anfrage in einem Online-Shop ist unzulässig
Wird einem Kunden eines Online-Shops der Preis für ein von ihm ausgewähltes Produkt erst nach Angabe seiner persönlichen Daten auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt, so stellt dies einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und ist wettbewerbswidrig. Ein Anbieten von Waren iSd § 1 Abs. 1 PAngV liegt vor, wenn der Kunde rechtlich unverbindlich, tatsächlich aber gezielt auf den Erwerb einer Ware angesprochen wird. Nach Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung benötigt der Verbraucher die Angabe des Gesamtpreises bereits dann, wenn er sich näher mit dem Angebot befasst.