Plastikverpackung ist keine Belästigung
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 09.12.2011, Az.: 25 U 106/11
Allein die Verpackung von Werbematerial mit einer Plastikfolie stellt keine wettbewerbsrechtlich relevante Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG dar, sofern sich die Verbraucher nicht auch gegen die darin enthaltene Werbung als solche wenden. Denn Inhalt dieser Vorschrift ist die Aufnötigung von Werbematerial, woran es aber fehlt, wenn sich hinsichtlich der Werbung gar kein entgegenstehender Wille der betroffenen Verbraucher feststellen lässt.
Weiterlesen