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Urteil_Bundesgerichtshof

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24. Februar 2025

Dubai-Schokolade keine Irreführung

© Bernd - stock.adobe.com
Beschluss des LG Frankfurt vom 21.01.2025, Az.: 2-06 O 18/25

Die Bezeichnung einer Schokolade als "Dubai-Schokolade", ohne dass diese tatsächlich aus Dubai stammt, ist laut dem LG Frankfurt keine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Grund hierfür ist, dass es sich bei "Dubai-Schokolade" nicht um einen Rohstoff oder ein einheitliches Produkt handelt, sondern ein aus mehreren Bestandteilen (u.a. Pistazien, Engelshaar/Künefe) bestehendes Lebensmittel. Die Verwendung des Wortbestandteils "Dubai" lässt dann nach der Verkehrsauffassung nicht zwingend auf den Ursprungsort schließen, sondern ist vielmehr als Gattungsbegriff für bestimmte Rezepturen aufzufassen.

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