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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Pflicht“

06. April 2010

Erforderliche Kennzeichnung von Elektrogeräten

Urteil des LG Bochum vom 02.02.2010, Az.: I-17 O 159/09

Elektro- und Elektronikgeräte sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Diese Herstellerkennzeichnungspflicht dient dazu, Altgeräte zuordnen zu können und die spätere Rücknahme und Entsorgung des Geräts wirtschaftlich zu sichern. Wird diese Pflicht verletzt, handelt auch der als Wiederverkäufer auftretende Wettbewerber unlauter. Der Umstand, dass der Hersteller der Rechnung zu entnehmen ist, erfüllt die Kennzeichnungspflicht nicht.
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