Veröffentlichung von Transparenzbericht über Pflegedienste im Internet unzulässig
Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.03.2010, Az.: L 27 P 14/10 B ER
Weist ein Transparenzbericht über die Qualität von Pflegediensten Fehler im Rahmen der Bewertung auf, so dürfen Krankenkassen diesen Transparenzberichte bis zu einer Entscheidung in Wege einer Hauptsacheklage im Internet nicht veröffentlichen.
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Weist ein Transparenzbericht über die Qualität von Pflegediensten Fehler im Rahmen der Bewertung auf, so dürfen Krankenkassen diesen Transparenzberichte bis zu einer Entscheidung in Wege einer Hauptsacheklage im Internet nicht veröffentlichen.