Wiedereinfuhr von umverpackten und neu etikettierten Pflanzenschutzmitteln
Ein Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland von einer Firma produziert wird und zugelassen ist, darf, nachdem es in Holland umverpackt und neu etikettiert wurde, nicht ohne Weiteres wieder nach Deutschland eingeführt werden. Vielmehr muss hierfür entweder eine Vertriebserweiterung oder eine eigene Zulassung vorhanden sein.