Facebook-Nutzer bekommt wegen DSGVO-Verstößen Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen

Das LG Leipzig hat einem Facebook-Nutzer eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zugesichert. Die europäische Facebook-Mutter Meta Platforms Ireland würde gegen europäische Datenschutzvorschriften verstoßen, indem ihre Business Tools, die auch in Drittseiten eingebaut werden, personenbezogene Daten verarbeitet und durch die personalisierte Werbung Milliardengewinne erwirtschaften. Dabei stützte das Gericht den Anspruch lediglich auf Art. 82 DSGVO und nicht, wie die Gerichte in vergleichbaren Fällen, auf nationales Recht. Auch von einer Anhörung des Klägers sah das Gericht ab, da keine konkrete Beschreibung des Schadens erwartbar war. Daher zog das Gericht einen aufmerksamen und verständigen „Durchschnitts“-Betroffenen zur Bestimmung der Entschädigung heran.