Keine Händlerhaftung bei versteckter Patentverletzung
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Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.02.2006, Az.: I-2 U 32/04
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Wer als Händler Waren vertreibt, die fremde Patentrechte verletzen, haftet nicht auf Schadensersatz, wenn die Patentrechtsverletzungen nicht ohne erheblichen Aufwand zu erkennen sind.