Berücksichtigung einer zurückgenommenen Patentanmeldung bei der Neuheitsprüfung
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Urteil des BGH vom 08.09.2015, Az.: X ZR 113/13
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Eine ältere nachveröffentlichte Patentanmeldung ist bei der Neuheitsprüfung auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrer Veröffentlichung zurückgenommen wird oder als zurückgenommen gilt.