Erstellung von parallelen Artikeldetailseiten auf Amazon ist wettbewerbswidrig
Auf Amazon dürfen keine weiteren Artikeldetailseiten zu bereits bestehenden Artikelseiten angelegt werden. Ein solches Verhalten ist auch wettbewerbswidrig, da dadurch der unzutreffende Eindruck entsteht, ein Artikel sei auf Amazon nur bei dem einen Anbieter, der diese neue Artikelseite erstellt hat, erhältlich, obwohl es bereits ein existierendes Angebot mit mehreren anderen Anbietern gibt. Daneben sind Hinweise auf Produktprüfungen ebenfalls irreführend, sofern diese tatsächlich nicht durchgeführt wurden. Auch die Nennung eines falschen Datums, seit dem der Artikel bei einer Onlineplattform im Angebot ist, ist unzulässig.