Unzulässigkeit der kommerziellen Nutzung einer Online-Flugdatenbank
Pressemeldung zum Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.10.2012, Az.: 5 U 38/10
Das Zugreifen auf die Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zum Zweck der kommerziellen Flugvermittlung kann als unlauterer Schleichbezug wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. Denn auch die unautorisierte Vermittlung von Leistungen kann den Anbieter in seiner wettbewerbsrechtlichen Entfaltung behindern, sofern dadurch seine eigentlichen Vertriebswege entgegen dessen Absicht und in unlauterer Weise umgangen werden. Zudem ist auch das Interesse der Fluggesellschaft, ihre Leistungen zu Preisen ohne Vermittlungsprovision anbieten zu können, schutzfähig, welches inbesondere dann auch noch verletzt wird, wenn das betreffende Internet-Reiseportal seine Kosten derart intransparent gestaltet, dass die Kunden gar nicht erkennen, dass die Zusatzgebühr von dieser und nicht der Fluggesellschaft erhoben wird.
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