Kostenlose Fahrstunden wettbewerbswidrig
Urteil des LG Siegen vom 23.02.2012, Az.: 1 O 194/10
Das Angebot eines Fahrlehrers für kostenlose Fahrstunden im Rahmen eines Dorffestes ist wettbewerbswidrig. Der Fahrlehrer verletzt seine ihm obliegenden Sorgfaltspflichten, wenn er im öffentlichen Verkehrsraum Jugendliche ohne Fahrerlaubnis fahren lässt und diese Fahrstunden auch nicht innerhalb eines Fahrausbildungsverhältnisses stattfinden.