Deutscher Wetterdienst erbringt durch kostenlose Wetter-App keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand
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Eine kostenlose und werbefreie App mit Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes stellt keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand im Sinne von § 2 I Nr. 1 UWG dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn damit der Absatz weiterer entgeltlicher Dienstleistungen gefördert werden soll.