Markenrechte erlauben keine übermäßige Einschränkung vergleichender Werbung
Urteil des EuGH vom 12.06.2008, Az.: C-533/06
Wenn ein Mitbewerber im Rahmen zulässiger, vergleichender Werbung ein Zeichen verwendet, das einer eingetragenen Marke ähnlich ist, so kann der Markeninhaber diese Verwendung nicht auf Basis des allgemeinen Markenrechts untersagen, solange keine Verwechslungsgefahr vorliegt.
Im vorliegenden Fall wurden von einem Konkurrenten die bekannten Luftblasen der O2-Werbung in schwarz-weiß verwendet, um ein O2-Angebot mit einem eigenen Angebot des Werbenden zu vergleichen.
Weiterlesen
Im vorliegenden Fall wurden von einem Konkurrenten die bekannten Luftblasen der O2-Werbung in schwarz-weiß verwendet, um ein O2-Angebot mit einem eigenen Angebot des Werbenden zu vergleichen.