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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „News & Urteile 2007“

09. Oktober 2007

Werbung für die heilende Wirkung von grünem Tee nicht zulässig

Urteil des OLG Brandenburg vom 09.10.2007, Az.: 6 U 46/07 Die Werbung für grünen Tee in Verbindung mit der Zuschreibung einer krebshemmenden und cholesterinsenkenden Wirkung verstößt gegen das lebensmittelrechtliche Verbot, welches krankheitsbezogene Werbeaussagen verbietet. Auch die Tatsache, dass die Werbeaussagen einem Verbrauchermagazin entnommen wurden, ändert nichts an vorliegendem Verstoß.
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08. Oktober 2007

Handel auf eBay mit 10 neuen oder neuwertigen Artikeln lässt gewerbliche Tätigkeit vermuten

Urteil des LG Frankfurt vom 08.10.2007, Az.: 2/03 O 192/07 Für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es nicht auf die innere Absicht, sondern auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an. Entscheidend ist somit nicht die Anzahl der Verkaufsgegenstände, sondern die Anzahl der Verkäufe. Deswegen begründet das wiederholte Anbieten von neuen und/oder neuwertigen Artikeln über die Handelsplattform eBay die tatsächliche Vermutung, dass die Verkaufstätigkeit den privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich zu qualifizieren ist.
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25. September 2007

Werbung mit „Gelb – nicht wirklich günstiger“ ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Brandenburg vom 25.09.2007, Az.: 6 U 6/07 Bei der Werbung eines Stromanbieters mit günstigeren Tarifen gegenüber einem Konkurrenten muss auf den Umstand hingewiesen werden, dass die Kunden des werbenden Stromanbieters sich länger binden müssen als die des Konkurrenten. Die Anbringung eines überregionalen Gesamtverlgeichs mit ausgewählten Postleitzahl-Bereichen ist jedoch zulässig. Der Gebrauch des Werbeslogans "gelb - nicht wirklich günstiger” ist eine unzutreffende Verallgemeinerung und damit wettbewerbswidrig.
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20. September 2007

Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

Pressemitteilung des BGH vom 20.09.2007, Az.: I ZR 88/05 Der BGH hat am 20.09.2007 entschieden, dass Werbeanrufe bei Unternehmen wettbewerbswidrig sein können, da sie zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen der beruflichen Tätigkeit des Angerufenen führen können. Anders als Anrufe bei Privatpersonen sei ein Werbeanruf im geschäftlichen Bereich allerdings bereits dann zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu vermuten sei.
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12. September 2007

Die Formulierung „Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung“ in einer Widerrufsbelehrung ist zulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07 Im vorliegenden Urteil des OLG Hamburgs musste der Senat erneut entscheiden, ob die Formulierung "Widerrufsrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung" zulässig ist. Die Hamburger Richter hielten jedoch entgegen der Meinung des Landgerichts diese Forumlierung für ordnungsgemäß, da die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspräche. Zwar sei dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs. 2 BGB nicht berücksichtige, doch lässt sich dadurch noch kein erheblicher Wettbewerbersverstöß begründen, wenn sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten werde.
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11. September 2007

Betrieb von Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.09.2007, Az.: I-20 U 36/07 Die Öffnung eines Ladengeschäfts durch Automatenvideotheken ohne Personaleinsatz an Sonn- und Feiertagen verstößt gegen § 3 Feiertagsgesetz NW. Durch das Öffnen für den Kundenverkehr und die Vermietung von Filmen, übt der Anbieter eine gewerbliche Tätigkeit und öffentlich erkennbare Arbeit aus, auch, wenn die Ladenöffnung und der Vermietungsvorgang automatisiert und ohne Personal bewerkstelligt wird.
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07. September 2007

Fehlende Preisangaben zum Versand ins Ausland

Urteil des KG Berlin vom 07.09.2007, Az.: 5 W 266/07
Urteil des OLG Hamm vom 28.03.2007, Az.: 4 W 19/07
Nach einem aktuellen Beschluss des KG Berlin stellt es eine lediglich unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs dar, wenn in einem Onlineshop, der sich in erster Linie an Inländer wendet, keine Preisangaben zum Versand ins Ausland gemacht werden. Anders hat das OLG Hamm entschieden. Nach Ansicht dieses Gerichtes muss derjenige, der einen Versand ins Ausland anbietet, auch die dadurch entstehenden Versandkosten zwingend angeben, andernfalls könne er von Mitbewerbern abgemahnt werden. Eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs läge nicht vor, da die Käufer ernstlich betroffen seien, wenn ihnen Versandkosten nicht korrekt mitgeteilt würden.
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07. September 2007

Telefonnummer in Rückgabebelehrung kein Grund zur Abmahnung

Urteil des KG Berlin vom 07.09.2007, Az.: 5 W 266/07 Nach Ansicht des KG Berlin stellt es keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar, wenn in der gesetzlichen Rückgabebelehrung (nicht Widerrufsbelehrung!) die Telefonnummer des Unternehmers angegeben wird. Anders als das Widerrufsrecht, das auch durch eine Erklärung des Verbrauchers, seine auf Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen zu wollen, ausgeübt werden kann, ist das Rückgaberecht auf eine tatsächliche Handlung, nämlich die Rückgabe gerichtet. Die Gefahr, dass der Verbraucher die Telefonnummer zum Anlass nimmt, den Vertrag telefonisch, also mündlich zu widerrufen, besteht beim Rückgaberecht (anders als beim Widerrufsrecht) deshalb nicht.
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06. September 2007

Verkäufer muss Kosten der Hinsendung bei vollständigem Widerruf zurückerstatten

Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007, Az.: 15 U 226/06 Ein Verkäufer kann von einem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Hinsendung der Waren (Versandkostenpauschale) nicht verlangen und muss diese auch im Falle der bereits erfolgten Zahlung zurückerstatten, sofern der Verbraucher sämtliche in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren an den Verkäufer zurücksendet.
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04. September 2007

Überführungskosten müssen beim Kauf eines Neufahrzeugs angegeben werden

Urteil des LG Krefeld vom 04.09.2007, Az.: 12 O 12/07 In dieser Entscheidung des Landgerichts Krefeld entschieden die vorsitzenden Richter, dass nicht angegebene, aber trotzdem fakultativ anfallende Überführungskosten, bei der Werbung im Internet für ein Neufahrzeug angegeben werden müssen. Durch ein solches Unterlassen erarbeitet sich der Anbieter wettbewerbsrechtliche Vorteile, die jedenfalls im vorliegenden Fall (Auto um 10.000,-- €) jenseits der Bagatellgrenze liegen.
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