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Inhalte mit dem Schlagwort „News & Urteile 2006“
14. Dezember 2006
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
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07. Dezember 2006
Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az.: I ZR 271/03
a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind.
b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
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28. November 2006
Urteil des LG Paderborn vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06
Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genügt die Textform im Sinne des § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben.
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13. November 2006
Urteil des OLG Köln vom 13.01.2006, Az.: 6 U 148/05
Anbieter von Flüssiggas dürfen in ihren langfristigen Lieferverträgen keine Preisanpassungsklauseln verwenden, wenn diese dem Grund und Umfang nach eine Preiserhöhung nicht hinreichend konkret festlegen.
Die Kunden werden durch solche Klauseln ansonsten unangemessen benachteiligt. Dies wird auch nicht durch ein dem Kunden eingeräumtes Kündigungsrecht beseitigt.
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13. November 2006
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2006, Az.: 5 W 162/06
Im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden die Richter erneut über die Zulässigkeit verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Internet-Auktionen über eBay.
Der Antragsteller sah in den Verwendungen folgender Klauseln Verstöße gegen die Paragraphen §§ 307 ff. BGB und § 4 Nr. 11 UWG: Angebotsbindung des Kunden von einer Woche, Teillieferungen, Vorausüberweisung und eine Gewährleistungsfrist von Gebrauchtware von einem Jahr.
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06. November 2006
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06
1. Die Einblendung der nach § 312 c I BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird.
2. eBay-Vertragsbedingungen sind keine gesetzlichen Vorschriften in Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
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17. Mai 2006
Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05
Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter.
Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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26. Januar 2006
Urteil des LG München I vom 26.01.2006, Az.: 12 0 16098/05
Laut Urteil des LG München I sind Verfallsklauseln in Mobilfunkverträgen bei Prepaid-Handys nach denen das Guthaben bei Nichtbenutzung des Handys innerhalb eines Jahres verfällt, unzulässig.
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