Berufsschädigende Restaurantkritik nach nur einem Besuch unzulässig
Urteil des OLG Köln vom 03.05.2011, Az.: 15 U 194/10
Das OLG Köln entschied im vorliegenden Fall, dass eine sehr negative und dadurch auch berufsschädigende Restaurantkritik in einem viel gelesenen Restaurantführer unzulässig ist, sofern die Kritik lediglich aufgrund eines einzigen Restaurantbesuchs abgegeben wurde. Vielmehr müssten hierbei höhere Anforderungen an die Bewertung gestellt werden, damit diese representativ sei.